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Förderung & Finanzierung

Zuschüsse: So zahlen Sie weniger für Ihren Lift

Pflegekasse, KfW, Steuer – wer die Fördermöglichkeiten kennt, spart oft mehrere tausend Euro. Wir zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht, und helfen bei der Antragstellung.

Die wichtigste Förderung

Pflegekasse: bis zu 4.180 € pro Person

Ein Lift gilt als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ nach § 40 SGB XI. Mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) bezuschusst die Pflegekasse den Einbau mit bis zu 4.180 € pro Person. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 €.

  • Gilt für Treppenlifte, Plattformlifte, Hublifte und Hauslifte
  • Pflegegrad 1 genügt bereits für den vollen Zuschuss
  • Wichtig: Antrag vor dem Kauf stellen
  • Wir unterstützen Sie kostenlos bei Antrag und Kostenvoranschlag
Mit Pflegegrad bis zu 4.180 € Zuschuss sichern

Bis zu

16.720 €

bei vier anspruchsberechtigten Personen im selben Haushalt (4 × 4.180 €)

Anspruch kostenlos prüfen
Weitere Möglichkeiten

Diese Förderungen gibt es außerdem

KfW-Förderung

Die KfW fördert altersgerechtes Umbauen mit zinsgünstigen Krediten (Programm 159) und – je nach Haushaltslage – mit Investitionszuschüssen. Verfügbarkeit und Konditionen ändern sich; wir informieren Sie über den aktuellen Stand.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Lift können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden; alternativ ist der Handwerkerbonus auf die Montagekosten möglich. Details klärt Ihr Steuerberater.

Weitere Kostenträger

Nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten kommen Berufsgenossenschaft, Unfall- oder Rentenversicherung in Frage; auch das Sozialamt oder regionale Förderprogramme können unterstützen.

So gehen Sie vor

In 4 Schritten zum Zuschuss

Pflegegrad prüfen

Noch kein Pflegegrad? Der Antrag lohnt sich – bereits Pflegegrad 1 sichert den vollen Zuschuss.

Angebot einholen

Wir erstellen nach dem kostenlosen Aufmaß einen Kostenvoranschlag, den Sie bei der Pflegekasse einreichen.

Antrag stellen

Formloser Antrag auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bei Ihrer Pflegekasse – wir helfen beim Ausfüllen.

Bewilligung & Einbau

Nach der Bewilligung beauftragen Sie uns. Der Zuschuss wird direkt mit der Rechnung verrechnet bzw. erstattet.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?
Der Zuschuss der Pflegekasse setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ein Antrag auf Pflegegrad lohnt sich aber fast immer – schon Pflegegrad 1 genügt. Ohne Pflegegrad bleiben KfW-Programme und die steuerliche Absetzbarkeit.
Kann ich den Zuschuss nachträglich beantragen?
Nein – die Pflegekasse muss die Maßnahme grundsätzlich vor dem Kauf bewilligen. Stellen Sie den Antrag deshalb immer, bevor Sie den Auftrag unterschreiben. Wir achten im Beratungsprozess darauf, dass die Reihenfolge stimmt.
Gilt der Zuschuss auch für Miet- und Gebrauchtlifte?
Ja, auch gemietete und gebrauchte Lifte können bezuschusst werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir beraten Sie, welche Variante in Ihrem Fall wirtschaftlich am sinnvollsten ist.

Wir prüfen Ihren Förderanspruch – kostenlos

Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Zuschüsse in Ihrer Situation möglich sind.