Zuschüsse: So zahlen Sie weniger für Ihren Lift
Pflegekasse, KfW, Steuer – wer die Fördermöglichkeiten kennt, spart oft mehrere tausend Euro. Wir zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht, und helfen bei der Antragstellung.
Pflegekasse: bis zu 4.180 € pro Person
Ein Lift gilt als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ nach § 40 SGB XI. Mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) bezuschusst die Pflegekasse den Einbau mit bis zu 4.180 € pro Person. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 €.
- Gilt für Treppenlifte, Plattformlifte, Hublifte und Hauslifte
- Pflegegrad 1 genügt bereits für den vollen Zuschuss
- Wichtig: Antrag vor dem Kauf stellen
- Wir unterstützen Sie kostenlos bei Antrag und Kostenvoranschlag
Bis zu
bei vier anspruchsberechtigten Personen im selben Haushalt (4 × 4.180 €)
Anspruch kostenlos prüfenDiese Förderungen gibt es außerdem
KfW-Förderung
Die KfW fördert altersgerechtes Umbauen mit zinsgünstigen Krediten (Programm 159) und – je nach Haushaltslage – mit Investitionszuschüssen. Verfügbarkeit und Konditionen ändern sich; wir informieren Sie über den aktuellen Stand.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Lift können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden; alternativ ist der Handwerkerbonus auf die Montagekosten möglich. Details klärt Ihr Steuerberater.
Weitere Kostenträger
Nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten kommen Berufsgenossenschaft, Unfall- oder Rentenversicherung in Frage; auch das Sozialamt oder regionale Förderprogramme können unterstützen.
In 4 Schritten zum Zuschuss
Pflegegrad prüfen
Noch kein Pflegegrad? Der Antrag lohnt sich – bereits Pflegegrad 1 sichert den vollen Zuschuss.
Angebot einholen
Wir erstellen nach dem kostenlosen Aufmaß einen Kostenvoranschlag, den Sie bei der Pflegekasse einreichen.
Antrag stellen
Formloser Antrag auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bei Ihrer Pflegekasse – wir helfen beim Ausfüllen.
Bewilligung & Einbau
Nach der Bewilligung beauftragen Sie uns. Der Zuschuss wird direkt mit der Rechnung verrechnet bzw. erstattet.